Logo des HTGF

Portfolio Jobs

Browse through our portfolio jobs and select a suitable opportunity.

Our HTGF Portfolio of startups offers excellent opportunities and is always hiring talented people.

0
COMPANIES
0
JOBS

Industriestrompreis ab 2026

Enexion Group

Enexion Group

Posted on Nov 18, 2025
(Grafik: enexion/DALL-E)
Industriestrompreis ab 2026

Was zeichnet sich ab und was bedeutet das für energieintensive Betriebe?

Die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2026 einen befristeten Industriestrompreis für besonders energieintensive Unternehmen einzuführen. Der dafür maßgebliche beihilferechtliche Rahmen aus Brüssel steht: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten grundsätzlich grünes Licht für zeitlich begrenzte Strompreisbeihilfen bis 2030 gegeben, die mit klaren Vorgaben für Effizienz, Elektrifizierung und erneuerbare Energien verknüpft sind. Das konkrete deutsche Modell muss noch der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. In Berlin wird deshalb weiter um Ausgestaltung, begünstigte Branchen, Förderhöhe und die Verzahnung mit langfristigen Grünstrom-Strategien gerungen.

Entlastung nur gegen Transformation

Ein gemeinsames Strategiepapier von EPICO KlimaInnovation, Agora Energiewende und der Deutschen Energie-Agentur skizziert einen erneuerbaren, marktorientierten Industriestrompreis und bündelt Positionen aus Industrie und Energiewirtschaft. Das Papier versteht den Preis nicht als Dauer-Subvention, sondern als Brücke in ein System mit mehr erneuerbarer Erzeugung, höherer Flexibilität und sinkenden Stromsystemkosten. Für die betroffenen Unternehmen sind die Entlastungen an Transformationsfortschritte gekoppelt, während der Staat die fiskalische Steuerbarkeit behält.

Zielgenau statt Gießkanne

Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich an Branchen mit hoher Stromintensität und starker Handels- bzw. Wettbewerbsbetroffenheit. Diese Eingrenzung folgt den europäischen Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen und zielt auf Segmente, in denen Standortentscheidungen besonders sensibel auf Energiepreise reagieren. Wer dazugehört und wie die Abgrenzung im Einzelfall erfolgt, ist beihilferechtlich präzise geregelt und wird in der nationalen Ausgestaltung konkretisiert.

Befristet und begrenzt

Wichtig ist der Zeithorizont: CISAF gilt bis Ende 2030. Innerhalb dieses Fensters kann Deutschland eine befristete Entlastung konzipieren, die mit Investitionsauflagen, etwa für Effizienz, Flexibilität und CO₂-Minderung, verbunden ist. Für Unternehmen bedeutet das zweierlei. Erstens: verbessert die Maßnahme die internationale Wettbewerbsfähigkeit dort, wo Stromkosten standortkritisch sind. Zweitens ersetzt sie keine Beschaffungsstrategie für den gesamten Bedarf, denn Entlastungen greifen voraussichtlich nur für definierte Mengen, Zeiträume und Nutzungsprofile.

Verfahren, Nachweise und Kompatibilität zählen

Was heute schon klar ist: Die finale Ausgestaltung entscheidet über die Wirksamkeit im Betrieb. Antragswege, Nachweise und mögliche Wechselwirkungen mit bestehenden Instrumenten – von Netzentgeltprivilegien bis zur Strompreiskompensation – beeinflussen direkt die Nettoentlastung. Ebenso relevant ist, wie der Staat Flexibilität honoriert, ob direkte Preisstützung oder wettbewerbliche Verfahren dominieren und wie sich ein möglicher Industriestrompreis mit langfristigen Grünstrom-Sourcing-Modellen verträgt. Mittlerweile steht der Der beihilferechtliche Rahmen aus Brüssel, in Berlin ringen nun Politik und Verwaltung um die konkrete Ausgestaltung.

Wer Unterstützung rund um konkrete Schwellenwerte, Verbrauchsanteile, Beihilfeintensitäten und Rechenbeispiele sucht, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Unsere Energiemanagementexperten bewerten die Szenarien entlang Ihrer Lastgänge, Hedging-Positionen und PPAs und zeigen, wie Sie Förderlogiken, Beschaffungsfenster und Dekarbonisierungsinvestitionen so verzahnen, dass Risiko und Kosten heute sinken und morgen planbar bleiben.

Ist Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.